Ob in der Industrie, im Handwerk oder im Büro – Gefahrstoffe sind in fast jedem Unternehmen zu finden. Viele Betriebe denken dabei zunächst an Chemikalien oder Lösungsmittel, doch die Bandbreite ist deutlich größer. Schon alltägliche Produkte wie Reinigungsmittel, Druckerpatronen oder Spraydosen können als Gefahrstoffe gelten. Deshalb ist es für Arbeitgeber entscheidend, den Umgang mit diesen Stoffen zu kennen und sicher zu organisieren.


Was sind Gefahrstoffe?

Die Definition findet sich im § 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Demnach sind Gefahrstoffe Stoffe oder Gemische, die

  • gesundheitsschädlich, giftig, ätzend, reizend oder sensibilisierend wirken können,
  • entzündlich, brandfördernd oder explosiv sind,
  • oder die durch Arbeitsverfahren entstehen, z. B. Schweißrauche, Stäube oder Abgase.

Damit umfasst der Begriff eine breite Palette – von Farben und Lacken über Reinigungsmittel bis zu Gase, Metalle, Holzstaub oder Dieselabgase.


Rechtliche Grundlagen

Der Umgang mit Gefahrstoffen ist streng geregelt:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): zentrale Vorschrift für Schutzmaßnahmen.
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS): geben konkrete Handlungshilfen.
  • CLP-Verordnung (EU): regelt Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung.
  • Sicherheitsdatenblätter (SDB): Pflichtdokumentation für jeden Gefahrstoff.

Pflichten der Arbeitgeber

Werden im Unternehmen Gefahrstoffe eingesetzt, hat der Arbeitgeber verschiedene Pflichten:

  1. Gefährdungsbeurteilung: Ermittlung, welche Gefahrstoffe vorhanden sind und welche Risiken bestehen.
  2. Schutzmaßnahmen: Technische (Absaugungen, Lüftung), organisatorische (Arbeitsanweisungen, Lagerung) und persönliche (PSA) Maßnahmen.
  3. Unterweisung: Beschäftigte müssen regelmäßig geschult werden, z. B. über Gefahren, richtige Lagerung und Erste-Hilfe-Maßnahmen.
  4. Dokumentation: Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses mit Sicherheitsdatenblättern.

Beispiele für Gefahrstoffe im Arbeitsalltag

  • Handwerk/Industrie: Lacke, Lösemittel, Klebstoffe, Schweißrauche
  • Büro: Toner, Druckerfarben, Reinigungsmittel
  • Gastronomie: Spül- und Desinfektionsmittel, Gase für Kühlanlagen
  • Bau: Asbestreste, Staubentwicklung, Bitumen

Schutzmaßnahmen in der Praxis

  • Ersetzen gefährlicher Stoffe durch weniger gefährliche Alternativen (Substitutionsprüfung)
  • Lagerung nach Gefahrstoffklassen (z. B. brennbare Flüssigkeiten getrennt von oxidierenden Stoffen)
  • Klare Kennzeichnung nach CLP-Verordnung mit Gefahrensymbolen
  • Bereitstellung von PSA: Handschuhe, Atemschutz, Schutzbrillen
  • Notfallpläne: Verhalten bei Leckagen, Bränden oder Verschütten

Fazit

Gefahrstoffe sind im Unternehmensalltag allgegenwärtig – oft auch dort, wo man sie auf den ersten Blick nicht vermutet. Wer die rechtlichen Vorgaben ernst nimmt, die Gefährdungen systematisch beurteilt und Schutzmaßnahmen konsequent umsetzt, sorgt nicht nur für die Sicherheit seiner Mitarbeiter, sondern auch für Rechts- und Haftungssicherheit im Betrieb.

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